Im Kindergarten

Die Eltern / Sorgeberechtigten melden sich vor der Einschulung an der für ihr Kind zuständigen Grundschule und äußern den Wunsch nach Überprüfung, ob ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch im Bereich Sprache vorliegt. Vorhandene Unterlagen sollen zu diesem Termin schon mitgebracht werden.

Stichtag ist der 1. Dezember eines Kalenderjahres.

Die Grundschule sendet die Unterlagen mit einem Formular an das Staatliche Schulamt Lörrach.

Das Staatliche Schulamt beauftragt ein/e Sonderpädagogen/in. Die Lehrkraft nimmt Kontakt zu den Eltern auf und vereinbart einen Termin für ein Erstgespräch. Beim Erstgespräch wird den Eltern/Sorgeberechtigten das weitere Vorgehen erklärt und besprochen.

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule/dem Kindergarten und beteiligten Fachleuten erstellt die/der beauftragte Sonderpädagoge/in ein sonderpädagogisches Gutachten über das Kind. Darin ist der Bedarf des Kindes an sonderpädagogischer Unterstützung beschrieben.

Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Bildungsanspruch

In einem Beratungsgespräch werden den Eltern Möglichkeiten der Beschulung an der zuständigen Grundschule, der inklusiven Beschulung und der Beschulung am SBBZ Sprache erläutert.

Das Schulamt entscheidet unter Berücksichtigung des Elternwunsches über den Schulort.

Die Entscheidung wird allen beteiligten schriftlich mitgeteilt.

Während der Grundschulzeit

Die Eltern/Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag zur Überprüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Sprache.

Damit wird das Feststellungsverfahren in Gang gesetzt: Ein/e Sonderpädagogin/e wird beauftragt ein sonderpädagogisches Gutachten über das Kind zu erstellen. Das Staatliche Schulamt Lörrach prüft auf Grundlage des Gutachtens den Antrag und entscheidet, ob das Kind einen Anspruch hat. Hat das Kind einen Anspruch, können die Eltern/Erziehungsberechtigten wählen, ob der Anspruch in einer Inklusionsklasse eingelöst wird oder an der Sprachheilschule des Landkreises Lörrach.

(siehe hierzu: SHSBeratung>Sonderpädagogischer Dienst)

Bei Zuzug

Sollten Sie aus einem anderen Landkreis aus Baden-Württemberg oder aus einem anderen Bundesland zuziehen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das

Staatliche Schulamt Lörrach: 07621-9 14 19-0 oder poststelle@ssa-loe.kv.bwl.de