SBBZ Sprache des LK Lörrach

Stand: 03/2024

„Die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist [in der Regel] zeitlich befristet und wird regelmäßig gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft.“ (BP 2012 Schule für Sprachbehinderte, S. 10).
Das SBBZ Schwerpunkt Sprache versteht sich als Durchgangsschule. Ziel ist es, durch intensive, sprach-rehabilitative Maßnahmen möglichst rasch eine Rückschulung an die allgemeine Schule zu ermöglichen. „Übergänge werden mit besonderer Sorgfalt vorbereitet und begleitet. (…) Zum Gelingen tragen das frühzeitige Zusammenwirken mit Eltern und außerschulischen Partnern sowie die Vernetzung mit abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen in entscheidendem Maße bei. “ (BP 2012 Schule für Sprachbehinderte, S.10)
Das vorliegende Konzept soll Transparenz in den Prozess der Rückschulung bringen und Eltern sowie allen Kooperationspartnern Klarheit über Voraussetzungen/Anforderungen, Zeitpunkt und Ablauf der Rückschulung bringen. Das Konzept sichert außerdem Standards der Rückschulung.

1. Voraussetzungen/Anforderungen

1.1. Schüler/in

1.1.1. sprachliche Voraussetzungen

Ein Kind des SBBZ Sprache kann an eine allgemeine Schule zurückgeschult werden, wenn sich seine sprachlichen Fähigkeiten nicht mehr negativ auf seine Schulleistungen und seine aktive Teilhabe und Partizipation auswirken.

1.1.2. curriculare Voraussetzungen

Grundlage am SBBZ Sprache sind die Bildungspläne der allgemeinen Schulen (vgl. Bildungsplan 2012, Schule für Sprachbehinderte, S. 8). Ein Kind des SBBZ Sprache sollte also zum Zeitpunkt der Rückschulung auf dem gleichen curricularen Stand sein, wie Kinder der allgemeinen Schule.

1.1.3. weitere Voraussetzungen

Die Kinder sollten emotional so stabil sein, dass sie den Schulwechsel mit all seinen Anforderungen und möglichen Schwierigkeiten gut bewältigen können.
Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sollten so gut entwickelt sein, dass sie den Anforderungen der Grundschule an ihre Schüler entsprechen. Falls gravierende Schwierigkeiten in einem (oder mehreren) dieser Bereiche bestehen (und die sprachlichen Auffälligkeiten die aktive Teilhabe und Partizipation nicht beeinträchtigen), ist dies kein Grund zum Verbleib im SBBZ Sprache. Die zuständige Grundschule muss dann bei Bedarf die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen suchen.

1.2. Eltern

„Lehrkräfte und Eltern erörtern regelmäßig ihre Vorstellungen und Fragen zum Bildungs- (und Erziehungs-)prozess.“ (Bildungsplan 2012 Schule für Sprachbehinderte, S. 10). Die Initiative zur Rückschulung kann sowohl vom SBBZ als auch von den Eltern ausgehen. Eine hohe Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Eltern ist dabei aber immer wichtig. Außerdem müssen Eltern bereit sein, sich um eventuell nach der Rückschulung (v.a. in der Übergangsphase) noch notwendige (therapeutische) Unterstützung außerhalb der Schule selbstständig zu kümmern.

1.3. abgebende Schule

Die abgebende Schule trägt Sorge dafür, dass der Rückschüler/die Rückschülerin curricular und sprachlich den Anforderungen der allgemeinen Schule folgen kann. Dazu werden die Förder- und Differenzierungsmaßnahmen frühzeitig auf die anstehende Rückschulung abgestimmt. In Absprache mit den Erziehungsberechtigten können auch zusätzliche häusliche Aufgaben gegeben werden.
Die Klassenlehrkräfte des SBBZ stehen in regelmäßigem Austausch (Vorbereitung und Begleitung des Probeunterrichts) mit den Lehrkräften der Grundschule.
Außerdem bereitet die Schule das Kind bewusst auf den Übergang vor und beteiligt es aktiv an der Vorbereitung und der Gestaltung des Übergangs (vgl. Bildungsplan 2012 Schule für Sprachbehinderte, S. 10).

1.4. aufnehmende Schule

Die aufnehmende Schule stellt der abgebenden Schule Lehrwerke, Leistungsüberprüfungen und Unterrichtsplanungen zur Verfügung, um so eine reibungslose Rückschulung zu unterstützen.
Außerdem ist die aufnehmende Schule bereit, das Rückschulkind probeweise (zeitlich begrenzt) am Unterricht teilnehmen zu lassen. Über die Eindrücke in der Probezeit tauscht sich die aufnehmende Schule mit den Eltern sowie der abgebenden Schule in einer Gesprächsrunde aus.

2. Zeitpunkt der Rückschulung

Der Zeitpunkt der Rückschulung richtet sich immer nach den individuellen Lernfortschritten des einzelnen Kindes und den Gegebenheiten vor Ort. Eine Rückschulung ist prinzipiell zu jedem Zeitpunkt der Grundschulzeit möglich.


In der vorliegenden Konzeption wird beim Ablauf zwischen einer Rückschulung innerhalb der Grundschulzeit und einer Rückschulung am Ende der Grundschulzeit differenziert, da sich die Verfahren unterscheiden.

3. Ablauf der Rückschulung

3.1. innerhalb der Grundschulzeit

3.2. am Ende der Grundschulzeit