Der sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Hausen im Wiesental unterstützt die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Lörrach.
- Allgemeine Beratung für Lehrkräfte und Schulen > anonyme und themenbezogene Beratung
oder - Beratung und Unterstützung im Einzelfall (im Auftrag der Eltern) < die individuelle Fallberatung basiert auf dem sonderpädagogischen Fachkonzept der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)
Sonderpädagogische Dienste arbeiten vorrangig präventiv und subsidiär!
Ziel ist der Verbleib der Schülerin / des Schülers an der allgemeinen Schule.
Vorgehen im Sonderpädagogischen Dienst
Anfrage
- Übersendung der Anfrage durch die Schulleitung der allgemeinen Schule an das zuständige SBBZ Sprache (info@shs-loerrach.de).
- Prüfung der Anfrage
(Sind die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausreichend ausgeschöpft?) - Ggf. Weiterleitung der Anfrage durch das SBBZ Sprache
an ein SBBZ mit anderem Förderschwerpunkt - Spätestens nach zwei Wochen:
Rückmeldung an die Schulleitung der allgemeinen Schule und Vereinbarung eines Gesprächtermins (Erstgespräch)
Auftragsklärung
- Erstgespräch mit Klassenlehrkraft/Schulleitung und Eltern
- Entwicklung einer diagnostischen Fragestellung
Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
- Erhebung der Anamnese
- Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
- Hospitation im Unterricht
- ggf. Initiierung diagnostischer Unterichtssequenzen
- ggf. Durchführung diagnostischer Verfahren
- Einholen weiterer relevanter Daten/Informationen
Kooperative Förderplanung
- Einbezug von Lehrkräften, Eltern, ggf. Schüler/in, Therapeuten und Experten
- Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen
Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote
- Beratung der Lehrkräfte
- Maßnahmen durch Lehrkraft der allg. Schule, Eltern, Therapeuten und sonstige Beteiligte
- Mitarbeit des Schülers/ der Schülerin
Bilanz und Perspektive
- Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt
- Danach 3 Möglichkeiten
– ggf. erneute Planung von Maßnahmen
– Abschluss der Beratungsphase, weil die Schülerin / der Schüler nun erfolgreich am Unterricht teilhaben kann
– ggf. Einleitung des Feststellungsverfahrens, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten dies beantragen und damit einverstanden sind
Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte oder Weiterleitung an das Staatliche Schulamt Lörrach.
Gerne kommen wir zu beratenden Besprechungen über die Arbeit und den Auftrag der Sönderpädagogischen Dienste in die Gesamtlehrerkonferenzen der allgemeinen Schulen.
Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie bitte Frau C. Unseld unter:
07622-6734327 (Sekretariat), 0176/41652198 (Frau Unseld) oder c.unseld@shs-loerrach.de
Service
Folgende Formulare zum Sonderpädagogischen Dienst können hier heruntergeladen werden: