AWO Emma-Fackler-Schulkindergarten für körper- und sprachbehinderte Kinder
Allgemeine Information über die Einrichtung
Der Emma-Fackler-Schulkindergarten in Haltingen ist ein Kindergarten für körper- und sprachbehinderte Kinder. Es gibt zwei Gruppen für sprachbehinderte Kinder (Kindergartengruppe und Vorschulgruppe). In die Kindergartengruppe werden Kinder ab 3 Jahren aufgenommen. Die Vorschulgruppe besuchen die Kinder in der Regel im letzten Kindergartenjahr. In dieser werden den Kindern gezielt schulisch bedeutsame Grundkenntnisse und -fertigkeiten durch spezifische Aufbauprogramme vermittelt. Die Gruppengröße umfasst etwa 12 Kinder.
Der Emma-Fackler-Schulkindergarten ist eine Ganztageseinrichtung. Die Kinder werden morgens von den Schulbussen abgeholt und erreichen ab ca. 8 Uhr den Kindergarten. Nachmittags werden sie wieder mit den Schulbussen nach Hause transportiert (montags, dienstags und donnerstags ab ca. 15 Uhr, mittwochs und freitags ab ca. 12 Uhr). Im Schulkindergarten arbeiten neben den Erzieherinnen auch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden. Wenn möglich bieten die Ergotherapeuten und Logopäden über ein Arztrezept verordnete Therapien direkt im Schulkindergarten an. Die Kinderbetreuung sowie die Busbeförderung sind für die Eltern kostenlos. Diese übernehmen lediglich den Beitrag für das Mittagessen.
Kontakt
Wir freuen uns, wenn Sie mehr wissen möchten! Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Kerstin Götzl
Einrichtungsleiterin
AWO Emma-Fackler-Schulkindergarten
Bromenackerweg 13
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621/9642460
Fax: 07621/9642471
E-Mail: info.skweil@awo-baden.de
Kriterien für die Aufnahme
In die Gruppen für sprachbehinderte Kinder werden Kinder mit einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung (SSES) aufgenommen. Bei der Aufnahme der Kinder in den Emma-Fackler-Schulkindergarten gilt es daher u.a. abzuklären, ob folgende Kriterien zutreffen:
- eine normale Hörfähigkeit
- unauffällige Ergebnisse in allgemeinen Entwicklungs- und Intelligenztests
- keine neurologischen Dysfunktionen (z.B. keine Gehirnverletzungen)
- keine Verhaltensschwierigkeiten und keine emotionalen, kommunikativen oder sozialen Schwierigkeiten (z.B. Autismus)
Die Kinder sollen später in der Lage sein, dem Bildungsgang der Grundschule bzw. der Sprachheilschule folgen zu können.
Kinder, welche zusätzlich Auffälligkeiten in den Bereichen der Wahrnehmungsverarbeitung und der Motorik zeigen, werden nicht in eine der Gruppen für sprachbehinderte Kinder aufgenommen, sondern in eine gemischte Gruppe, welche auf Kinder mit einem Förderbedarf in den Entwicklungsbereichen Sprache und Motorik spezialisiert ist.
Verlängerung der sonderpädagogischen Maßnahmen im Schulkindergarten
- Voraussetzungen für eine Verlängerung: Die Entwicklung des Kindes gibt Anlass zur Hoffnung, dass durch eine einjährige weitere Förderung im Schulkindergarten das Kind in eine allgemeine Schule eingeschult werden kann oder in eine Sonderschule eines anderen Typs als des Schulkindergarten.
- Die Eltern und die Sonderschullehrer beantragen gemeinsam eine Verlängerung.
- Der begleitende Sonderschullehrer verfasst eine kurze befürwortende Stellungsnahme zum Antrag.
- Die Unterlagen werden an das Staatliche Schulamt Lörrach geschickt.
- Die Eltern informieren die zuständige Grundschule über die beantragte Verlängerung.
Aufgaben der SonderschullehrerInnen
(entnommen aus der Handreichung Schulkindergarten des SSA Lörrach vom Oktober / November 2014)
Die Sonderschullehrer
- „… geben dem Leiter des Sonderschulkindergartens und den Erziehungskräften Hinweise auf Art und Ursache der Behinderung“
- „… besprechen mit ihnen notwendige Maßnahmen, durch die die Auswirkung der jeweils gegebenen Behinderung auf den Erziehungs- und Entwicklungsprozess positiv beeinflusst werden können“
- „… sorgen durch ihre praktische Mitarbeit für die Kooperation zwischen dem Sonderschulkindergarten und der Sonderschule, welcher der Sonderschulkindergarten zugeordnet ist“
- haben die „Aufgabe, im Sinne einer Langzeitdiagnose Grundlagen für die spätere Entscheidung über die richtige schulische Zuordnung der Kinder zu erarbeiten“
- „Im Bedarfsfalle ist die Förderung in der Gruppe durch sprachheilpädagogische Maßnahmen und Bewegungsförderung zu ergänzen.“
Zu den Aufgaben der Sonderschullehrer gehören damit u.a.:
- eine diagnosegeleitete sonderpädagogische Förderung
- Mitverantwortung und Mitgestaltung im gesamten Förderprozess
- Mitgestaltung der Förderpläne (diese werden nach den Herbstferien zur Verfügung gestellt)
- Mitgestaltung und Durchführung des Aufnahmeverfahrens in den Schulkindergarten
- Elternarbeit
- Teilnahme an Teambesprechungen
- Praktische Mitarbeit der Sonderschullehrer
- Kontaktaufnahme zu Therapeuten zur Abstimmung der Fördermaßnahmen
- Vertretung der Gruppenleitung
Die Sonderschule, der der Schulkindergarten zugeordnet ist, ist für die Regelung der Vertretung der Sonderschullehrer im Verhinderungsfall zuständig.
Arbeitsbereiche der SonderschullehrerInnen
Nach Möglichkeit arbeiten drei Sonderschullehrer der Sprachheilschule im Emma-Fackler-Schulkindergarten. Diese sind in folgenden Bereichen tätig:
A) Aufnahme in den Schulkindergarten:
Die Eltern stellen im Emma-Fackler-Schulkindergarten den Antrag auf Aufnahme ihres Kindes in den Schulkindergarten und werden über das Aufnahmeverfahren informiert (entnommen aus der Handreichung Schulkindergarten des SSA Lörrach vom Oktober/ November 2014):
- Ausfüllen des Aufnahmeantrags
- Entbindung von der Schweigepflicht (medizinische Berichte, Berichte der Frühfördereinrichtungen, …)
- Einverständniserklärung zur Weitergabe der vorhandenen Berichte an Schulamt und Gesundheitsamt, ggf. Jugendamt und Sozialamt. Die Entbindung von der Schweigepflicht und die Erklärung sind notwendig, damit der Antrag als gestellt gilt.
- Aufnahmegespräch mit Protokoll (Datum, Unterschrift)
- Beobachtungstag mit Protokoll (Datum, Unterschrift)
- ggf. Untersuchung durch das Gesundheitsamt, Formblatt A
- Sonderpädagogisches Gutachten von einem Sonderschullehrer im Schulkindergarten, ggf. von einem Sonderschullehrer einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle für Frühförderung (SPB), dieses beschreibt den aktuellen Förderbedarf des Kindes
Alle Unterlagen werden gesammelt an das Staatliche Schulamt geschickt. Dort werden die Unterlagen überprüft und ggf. ein Feststellungsbeschluss bis zum Beginn der Schulpflicht ausgestellt.
Für die Aufnahme in den Schulkindergarten müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Erziehungsberechtigten wünschen, dass ihr Kind den Schulkindergarten besucht.
- Es ist von Fachseite und Schulverwaltungsseite bestätigt, dass es sich um ein Kind mit umfassendem sonderpädagogischen Förderbedarf handelt.
B) Mitarbeit in der Kindergartengruppe:
Neben der Begleitung und Mitgestaltung des Förderprozesses, der Mitwirkung an der Förderplanung sowie an den Elterngesprächen und Teamsitzungen führt der entsprechende Sonderschullehrer u.a. eine Übergangsdiagnostik beim Übergang in die Vorschulgruppe durch. Hierzu gehören v.a. ein Intelligenztest, welcher für den Sonderpädagogischen Bericht zur Einschulung hinzugezogen werden kann. Diese Ergebnisse sollten bei der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
C) Mitarbeit in der Vorschulgruppe / Übergang in die Schule:
Neben der Begleitung und Mitgestaltung des Förderprozesses, der Mitwirkung an der Förderplanung sowie an den Elterngesprächen und Teamsitzungen begleitet der entsprechende Sonderschullehrer v.a. die Eltern bei der Frage um den künftigen Schulort.
- Der Schulkindergarten informiert die zuständige Grundschule darüber, dass ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Einschulung ansteht. Hierfür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Stimmen diese nicht schriftlich zu, darf die zuständige Grundschule darüber nicht informiert werden. Die Eltern entscheiden auch, ob Informationen (z.B. Befunde,…) durch den begleitenden Sonderschullehrer an die Grundschule weitergegeben werden dürfen.
- Die Eltern stellen gemeinsam mit der zuständigen Grundschule den Antrag auf Überprüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Momentane Frist: Ende Januar
- Der entsprechende Sonderschullehrer erarbeitet im Sinne einer Langzeitdiagnose Grundlagen für die spätere Entscheidung über die richtige schulische Zuordnung der Kinder und hält diese in einem sonderpädagogischen Bericht fest [Beschreibung des aktuellen (sonder-)pädagogischen Förderbedarfs des Kindes].
- Die Diagnostik erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Tests, durch Beobachtungen und Beschreibungen von Alltagssituationen.
- In den diagnostischen Prozess sind das Kind, die Eltern, die Erzieherinnen und andere Fachkräfte miteinzubeziehen.
- Nach Abschluss der aktuellen sonderpädagogischen Diagnostik wird mit den Eltern und ggf. anderen Beteiligten ein Gespräch über die Ergebnisse geführt (Bildungswege-planung). Der begleitende Sonderschullehrer berät offen und verdeutlicht den aktuellen Förderbedarf des Kindes. Er beschreibt, was das Kind benötigt, um in der Schule lernen zu können und was notwendig ist, um Aktivität und Teilhabe zu sichern.
- Die Eltern erhalten den sonderpädagogischen Bericht, den sie an die Grundschule weitergeben können bzw. sollen (die Entscheidung liegt bei den Eltern).
- Die zuständige Grundschule ist für das Einschulungsverfahren federführend und auch für die Einberufung eines Runden Tischs zuständig.
- Der sonderpädagogische Bericht geht bis spätestens 20.12. des Jahres zusammen mit dem Ergebnisprotokoll der Bildungswegeplanung (Entscheidung oder Wunsch der Eltern) an das Staatliche Schulamt Lörrach.
Das Staatliche Schulamt stellt fest, ob ein Kind Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Unterstützungsangebot oder ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot hat und führt eine Bedarfserhebung für die Angebotsplanung durch. Es kann mit den Schulleitungen vor Ort neue, passgenaue Angebote gemeinsamer Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung entwickeln.
- Ist der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes unklar, werden Mitarbeiter der Diagnoseteams zur Prüfung und Lernortklärung beauftragt.
- Aufgrund der spezifischen Förderprogramme zur Vorbereitung auf die Schule ist ein anschließender Besuch einer Grundschulförderklasse nicht möglich.