Vielleicht helfen Ihnen unsere
Antworten auf häufig gestellte Fragen weiter…
Welche Kinder besuchen die Sprachheilschule des Landkreises Lörrach (SBBZ-Sprache)?
Die Sprachheilschule des Landkreises Lörrach ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Im Bildungszentrum (Schule) werden Schülerinnen und Schüler mit Sprachentwicklungsstörungen unterrichtet, die individuelle Probleme meist auf mehreren Sprachebenen aufweisen. Es können die Aussprache, die Grammatik, der Wortschatz, das Sprachverständnis, die Sprachverarbeitung und das Kommunikationsverhalten betroffen sein. Da sich aus den sprachlichen Problemen Lern- und Verhaltensauffälligkeiten entwickeln können, erhalten die Schülerinnen und Schüler an der Sprachheilschule einen sprachheilpädagogischen Unterricht. Dieser verfolgt das Ziel, ein erfolgreiches Lernen trotz der sprachlichen Einschränkungen zu ermöglichen und das Sprachvermögen und das Kommunikationsverhalten zu verbessern.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten unseres Unterrichts finden Sie auf der Seite “SHSUnterricht“ > Sprachheilpädagogischer Unterricht.
Was ist der Unterschied zwischen der Grundschule und dem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
In dem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden nur Kinder unterrichtet, bei denen ein Anspruch für ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Sprache festgestellt wurde und eine Zuweisung durch das Staatliche Schulamt Lörrach erfolgte.
Der Unterricht an der Sprachheilschule des Landkreises Lörrach orientiert sich an den Bildungsplänen der Grundschule und am Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte für Baden-Württemberg.
Er unterscheidet sich jedoch durch organisatorische und inhaltliche Merkmale, wie:
- Sprachheilpädagogischer Unterricht
- Differenzierte Förderung auf der Grundlage individueller Förderpläne
- Klassengrößen von bis zu 14 Kindern
- Durch Teamteaching (2 Lehrer/innen in einer Klasse)
Kann man ein Kind direkt an der Sprachheilschule anmelden?
Eine direkte Anmeldung an unserer Sprachheilschule ist nicht möglich.
Sie erfolgt zunächst an der wohnortnahen Grundschule oder bei Zuzug über das Staatliche Schulamt Lörrach.
Weitere Informationen auf SHSInfo > Wie kommt ein Kind auf unsere Schule?
Was bedeutet “Sonderpädagogisches Gutachten”?
Ein „Sonderpädagogisches Gutachten“ wird gemacht um festzustellen, ob bei einem Kind ein Anspruch auf besonderen Förderbedarf besteht. Nur wenn ein Anspruch besteht, kann ein Kind eine Sprachheilschule besuchen.
Zu einem „ Sonderpädagogischen Gutachten“ gehören:
- Gespräch mit den Eltern zur Entwicklung des Kindes (Anamnese)
- Überprüfung des Kindes (Intelligenztest, Sprachtests, informelle Beobachtungen im Kindergarten/Unterricht und in der Überprüfungssituation )
- Abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern
Ein Gutachten schließt mit einer Empfehlung des Förderbedarfs, bzw. des nicht bestehenden Förderbedarfs ab.
Muss ein Kind die Sprachheilschule besuchen, wenn der Förderbedarf in dem Gutachten festgestellt wurde?
In dem abschließenden Beratungsgespräch werden die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung und Beschulung gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigten erörtert.
Durch das Staatliche Schulamt erfolgt die Zuweisung an die Sprachheilschule oder eine Inklusionsklasse.
Bei der Zuweisung findet der Wunsch der Eltern Berücksichtigung.
Wie lange besucht ein Kind die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
Die Sprachheilschule des Landkreises Lörrach bietet den Unterricht in den Klassen 1 bis 4 an.
Durch Zurückstellung oder Wiederholung kann sich die Grundschulzeit entsprechend verlängern.
Macht ein Kind große Entwicklungsfortschritte, ist die Aufhebung des Förderbedarfs und der vorzeitige Wechsel in die wohnortnahe Grundschule jederzeit möglich.
Die Dauer des Besuchs der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wird von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes abhängig gemacht.
Was passiert nach dem Besuch der Sprachheilschule?
In der Regel sollen die Kinder die 2. oder 3. Klasse der wohnortnahen Grundschule besuchen. Es bleiben aber auch Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Grundschulzeit auf der Sprachheilschule.
Die Frage, welche Klassenstufe/Schule nach dem Wechsel/nach der Grundschulzeit die geeignete ist, wird vorher zwischen den Sonderpädagogen des SBBZ-Sprache und den Eltern erörtert. (siehe SHSSchule > Rückschulungskonzept)
Macht der Entwicklungsstand eines Kindes weitere Förderung erforderlich, wird am Ende des 2. Schuljahres ein erneutes Gutachten erstellt.
Wie kommen die Schülerinnen und Schüler jeden Tag in die Schule?
Die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule des Landkreises Lörrach werden von Schulbussen am Morgen zu Hause abgeholt und am Nachmittag nach Hause zurückgebracht. (siehe SHSOrganisation > Schülerbeförderung)
Entstehen besondere Kosten durch den Besuch der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
Nein! Die Beförderung wird vom Schulträger – Landkreis Lörrach – übernommen.
Die Schulbücher, – materialien oder iPADS und mobiles WLAN (Ausleihe nur im Bedarfsfall) werden von der Schule gestellt.
Von den Eltern sind das übliche Verbrauchsmaterial (Hefte, Mäppchen, einzelne Arbeitshefte), sowie Unkosten für außerschulische Unternehmungen zu übernehmen.